AGB’s

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preise/Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb bzw. ab dessen Zweigstelle, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei (Forst-)Pflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausenderpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hunderterpreis berechnet.Bei Kleinstmengen unter 50 Stück beträgt der Aufpreis 100%. Wenn nicht anders vereinbart, gehen Sendungen bis Euro 200,- per Nachnahme. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von Euro 50,-, die nicht abgeholt und bar bezahlt werden, sondern durch die Bundesbahn oder Post versandt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,- berechnet. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vom reinen Rechnungsbetrag zulässig. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, als Verzugsschaden, ohne weiteren Nachweis, Zinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Europäische Zentralbank (Frankfurt) auf den rückständigen Betrag zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 2. Verpackung

Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

3. Versand

Der Versand, einschl. Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Transportmittel (Bahn, LKW) sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen, ohne das der Verkäufer damit eine Verantwortung übernimmt- Teillieferungen bleiben vorbehalten. Sofern Frankolieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei einer Abladestelle. Dies gilt auch für Sammellieferungen von Sendungen, die für mehrere Abnehmer bestimmt sind.

4. Qualität

Für die Beurteilung der Pflanzen sind die Maßstäbe anzuwenden, die in den BdB beschlossenen Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzenerfolgt nach den von dem BdB beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregeln. Bei Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der GrÖße der Pflanzen Abweichungen nach oben und unten zulässig , soweit diese Abweichungen fÜr den Käufer nicht unzumutbar sind. Muster zeigen stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit. Die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen.

5. Gewährleistung

Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Qualitätsabweichungen sind ebenso wie Abweichungen hinsichtlich Art und Sorte zulässig, soweit sie dem Käufer nach dem Vertragszweck zumutbar sind. Ist die Lieferung für die vom Käufer vorgesehene Verwendung infolge einer Qualitäts-, Art- oder Sortenabweichung nicht geeignet, so hat der Verkäufer hierfür nur einzustehen, wenn er von der vorgesehenen Verwendung wußte. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort telegrafisch mitgeteilt und gerügt werden. Die telegrafische Mängelrüge ist innerhalb 24 Stunden schriftlich zu bestätigen und zu erläutern. Die nach den vorbezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängel- rügen werden nicht berücksichtigt. In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt. Bei begründeten Mängeln steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern. Ist die Ersatzbelieferung fehlgeschlagen, so kann der Käufer zwischen angemessener Herabsetzung des Preises und Rückabwicklung des Vertrages wählen. Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so bezieht sich die vorstehende Wahlmöglichkeit des Käufers nur auf den mangelbehafteten Teil des Vertrages.

6. Haftung des Verkäufers

Die Haftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn des Käufers sowie jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, gleichviel auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, es sei denn, dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder der Schaden beruht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden, deren Eintritt für ihn nicht vorhersehbar war.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung der Kaufpreisansprüche – bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck, bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumvorbehalts Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferungsauftrages als vereinbart. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig.

8. Lieferpflicht

Diese Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen sie keinen Einspruch erhebt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand fÜr alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Pflanzen entstehen, ist Pinneberg, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

10. Schiedsgericht

Bei fachlichen Streitigkeiten (z.B. Pflanzenqualität, Verpackung, verspätete Lieferung)  entscheidet ein neutraler Sachverständiger endgültig: Streitigkeiten rechtlicher Art (z.B. Preisvereinbarungen, Zahlungen usw.) entscheidet das ordentliche Gericht.

11. Mit Auftragsertellung gelten die Lieferbedingungen als anerkannt

Sie gelten auch dann, wenn der Kunde uns seine eigenen, von unseren abweichenden Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.